2 Punkte Frage ( aus )

Der Fahrer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, das am Straßenverkehr in Polen teilnimmt soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. ein Zulassungsdokument des Fahrzeugs zum Straßenverkehr.
  2. einen Ausweis.
  3. einen Abschlussbeleg der Haftpflichtversicherung samt Zahlungsbeleg des Versicherungsbeitrags.