Der Landrat erteilt Bescheid über den Einbehalt des Führerscheins Klasse A für die Frist von 3 Monaten mit sofortiger Wirkung, wenn der Motorradfahrer in geschlossener Ortschaft auf einer Straße mit der Geschwindigkeitsbeschränkung bis 40 km/h mit folgender Geschwindigkeit fährt: