Falls eine Tat ermittelt wurde, die auf der Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossener Ortschaft um mehr als 50 km/h über die zugelassene Geschwindigkeit beruht.
Falls eine Tat ermittelt wurde, die auf einer zweimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossener Ortschaft um mehr als 30 km/h über die zugelassene Geschwindigkeit beruht.
Falls eine Tat ermittelt wurde, die auf der Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossener Ortschaft um mehr als 30 km/h über die zugelassene Geschwindigkeit beruht.