3 Punkte Frage ( aus )

Welche von den genannten Tätigkeiten zählt zur Arbeitszeit des Fahrers, der die Beförderung im Straßenverkehr ausführt?

  1. Fahrt neben den Fahrer während der Ausführung der Beförderung bei Zweifahrerbesetzung.
  2. Aufsicht und Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Personen.
  3. Erholung in der Fahrerkabine.