2 Punkte Frage ( aus )

Der Polizist behält den Fahrzeugschein ein, falls er feststellt:

  1. dass die technische Untersuchung durch eine unbefugte Einheit durchgeführt wurde.
  2. dass das Fahrzeug eine kaputte Kennzeichenbeleuchtung hat.
  3. dass der Fahrer beim Fahrzeugführen keinen Fahrzeugschein bei sich hat.