Ja, diesbezüglich besitzt er die gleichen Kompentenzen wie die Polizei.
Nein, solche Befugnisse hat nur die Polizei.
Nein, zur Verifizierung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister sind nur Polizei, Grenzschutz und die Zoll-Finanzdienste berechtigt.