- hat der Motorradfahrer keine Pflicht, das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen zu unterziehen. 
- unterzieht der Motorradfahrer das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen nach zwei Jahren ab der ersten Zulassung. 
- unterzieht der Motorradfahrer das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen vor dem Ablauf von drei Jahren ab der ersten Zulassung.