hat der Motorradfahrer keine Pflicht, das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen zu unterziehen.
unterzieht der Motorradfahrer das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen nach zwei Jahren ab der ersten Zulassung.
unterzieht der Motorradfahrer das Motorrad periodischen Hauptuntersuchungen vor dem Ablauf von drei Jahren ab der ersten Zulassung.