2 Punkte Frage ( aus )

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. ein die Fahrzeugzulassung bestätigendes Dokument.
  2. ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument.
  3. eine Bescheinigung über die durchgeführte technische Untersuchung mit einem positiven Ergebnis hinsichtlich der im Fahrzeug eingebauten Alkoholblockade.