Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:
eine Bescheinigung über die durchgeführte technische Untersuchung mit einem positiven Ergebnis hinsichtlich der im Fahrzeug eingebauten Alkoholblockade.