verlängert der Landrat den Verwaltungsbescheid bezüglich des Einbehalts des Führerscheins bis 6 Monaten.
verlängert der Landrat den Verwaltungsbescheid bezüglich des Einbehalts des Führerscheins bis 12 Monaten.
entscheidet der Landrat über den Entzug der Fahrerlaubnis.