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2 Punkte
Frage
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aus
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Die Einbehaltsquittung des im Inland ausgestellten Führerscheins wegen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit durch den Fahrer um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft berechtigt zur Fahrzeugführung
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7 Tage vom Einbehalt.
72 Stunden vom Einbehalt.
24 Stunden vom Einbehalt.