2 Punkte Frage ( aus )

Die Einbehaltsquittung des im Inland ausgestellten Führerscheins wegen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit durch den Fahrer um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft berechtigt zur Fahrzeugführung

  1. 7 Tage vom Einbehalt.
  2. 72 Stunden vom Einbehalt.
  3. 24 Stunden vom Einbehalt.