Wer unterliegt der strafrechtlichen Haftung bei Verweigerung der Hilfeleistung einem Betroffenen im Straßenverkehrsunfall in direkter Gesundheitsgefährdung und Lebensgefahr?
Jede Person, die Hilfe hätte leisten können, ohne sich selbst oder eine andere Person in Lebensgefahr bzw. schwere Gesundheitsgefahr gebracht zu haben.