1 Punkt Frage ( aus )

Ist man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, auf Verlangen einer zuständigen Behörde hin ihr mitzuteilen, wem man das Fahrzeug zum Lenken oder zur Nutzung in einer bestimmten Zeit überlassen hat?

  1. Ja, es sei denn, dass das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke benutzt wird.
  2. Ja, es sei denn, dass das Fahrzeug entgegen deinem Willen und Wissen durch eine unbekannte Person benutzt worden ist, was man nicht verhindern konnte.
  3. Ich bin nicht dazu verpflichtet.