1 Punkt Frage ( aus )

Falls der Landrat einen Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins Klasse A für 3 Monate erteilte, dann - da die Mitführpflicht des Führerscheins während der Motorradfahrt nicht besteht -

  1. dürfen Sie nur innerhalb des entsprechenden Landkreises Motorrad fahren;
  2. dürfen Sie nur innerhalb Ihres festen Wohnortes Motorrad fahren;
  3. dürfen Sie während der Einbehaltszeit kein Motorrad fahren.