Er darf die Identität des Fahrers anhand der Daten aus dem Ausweisregister feststellen.
Er darf das Vorzeigen durch den Fahrer eines im Inland ausgestellten Führerscheins verlangen.
Er darf das Vorzeigen durch den Fahrer einer Abschlussbestätigung der Haftpflichtversicherung des auf dem polnischen Territorium zugelassenen Fahrzeugs verlangen.