verlängert der Landrat den Verwaltungsbescheid bezüglich des Einbehalts des Führerscheins bis 6 Monaten.
verlängert der Landrat den Verwaltungsbescheid bezüglich des Einbehalts des Führerscheins bis 9 Monaten.
verlängert der Landrat den Verwaltungsbescheid bezüglich des Einbehalts des Führerscheins bis 3 Monaten.