1 Punkt Frage ( aus )

In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des Pkw durchführen?

  1. Nach dem Wechsel des Besitzers.
  2. Nach der Überweisung durch eine Stelle der Straßenverkehrskontrolle.
  3. Nach Erlöschen der Haftpflichtversicherung.