2 Punkte Frage ( aus )

Die Polizei behält den Führerschein gegen Quittung im Falle der Entdeckung einer Tat, die folgende Merkmale erfüllt, ein:

  1. Fahrt mit dem Fahrzeug mit der Geschwindigkeit, die die zulässige Geschwindigkeit um 50 km/h in geschlossener Ortschaft überschreitet.
  2. Fahrt mit dem Fahrzeug mit der Geschwindigkeit, die die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft überschreitet.
  3. Fahrt mit dem Fahrzeug mit der Geschwindigkeit, die die zulässige Geschwindigkeit um 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft überschreitet.