Der Landrat erlässt den Verwaltungsbescheid bezüglich der Verlängerung der Einbehaltsfrist des Führerscheins auf 6 Monate.
Der Landrat erlässt den Verwaltungsbescheid bezüglich der Verlängerung der Einbehaltsfrist des Führerscheins auf 6 Monate von Ermittlung der Tat.
Der Landrat erlässt den Verwaltungsbescheid bezüglich der Verlängerung der Einbehaltsfrist des Führerscheins auf 1 Jahr.