1 Punkt Frage ( aus )

Sie sind dazu verpflichtet, das Motorrad einer regelmäßigen technischen Untersuchung bei einer Fahrzeugprüfstelle zu unterziehen:

  1. Jährlich, nach der Vorbereitung des Motorrads für die Sommersaison.
  2. Vor Ablauf der im Fahrzeugschein eingetragenen Frist.
  3. Jährlich nach der Herbstinspektion.