3 Punkte Frage ( aus )

In welchem der genannten Fälle ist es die Pflicht, bei der Hilfeleistung für die Opfer eines Verkehrsunfalls Schutzhandschuhe zu tragen?

  1. Erst dann, wenn man die verletzte Person aus dem Fahrzeug geborgen und anschließend festgestellt hat, dass sie blutet.
  2. Nur für die Zeit, in der eine blutende Wunde versorgt wird.
  3. Bevor mit der Bergung der verletzten Person aus dem verunfallten Fahrzeug begonnen wird.