2 Punkte Frage ( aus )

In welchen der genannten Fälle ist es beim Lenken eines Lastkraftwagens zulässig, einen Teil der Windschutzscheibe abzudecken?

  1. Wenn die Straßensicht durch einen an der Windschutzscheibe befestigten Notizblock mit der Beschreibung des Weges zum Zielort beeinträchtigt ist. .
  2. Wenn die Straßensicht durch diverse Schmuckgegenstände beeinträchtigt ist.
  3. Wenn über einen Teil der Windschutzscheibe ein Sonnenschutzvorhang ausgerollt ist.