- Wenn die Straßensicht durch einen an der Windschutzscheibe befestigten Notizblock mit der Beschreibung des Weges zum Zielort beeinträchtigt ist. . 
- Wenn die Straßensicht durch diverse Schmuckgegenstände beeinträchtigt ist. 
- Wenn über einen Teil der Windschutzscheibe ein Sonnenschutzvorhang ausgerollt ist.