Wenn die Straßensicht durch einen an der Windschutzscheibe befestigten Notizblock mit der Beschreibung des Weges zum Zielort beeinträchtigt ist. .
Wenn die Straßensicht durch diverse Schmuckgegenstände beeinträchtigt ist.
Wenn über einen Teil der Windschutzscheibe ein Sonnenschutzvorhang ausgerollt ist.