Für das Umfahren eines Fahrzeugs mit Überschreitung einer doppelten durchgezogenen Linie.
Für die Fahrzeugführung mit einer Geschwindigkeit über 50 km/h über die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft.
Für die Fahrzeugführung mit einer Geschwindigkeit über 50 km/h über die erlaubte Geschwindigkeit in geschlossener Ortschaft.