2 Punkte Frage ( aus )

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der einen durch die Organe der Republik Polen ausgestellten Führerschein besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. einen Zahlungsbeleg des Haftpflichtversicherungsbeitrags des Fahrzeughalters.
  2. ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument.
  3. sonstige Dokumente, soweit solch eine Pflicht aus einem separaten Gesetz resultiert.