Durch die Eintragung der Information über den Einbehalt ins Zentrale Fahrerregister und die Mitteilung dieser Sache, wenn er kein Dokument bei sich hat.
Durch die Eintragung der Information ins Zentrale Fahrerregister und Ausstellung einer Einbehaltsquittung an den Fahrer.
Durch Einbehalt des Führerscheins und durch die Eintragung der Information über den Einbehalt ins Zentrale Fahrerregister.