2 Punkte Frage ( aus )

Welches der genannten Dokumente sollen Sie bei sich haben und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen, wenn Sie einen entgeltlichen Warentransport auf dem Territorium der Republik Polen mit einem LkW mit dem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t betreiben?

  1. Den Fahrzeugschein.
  2. Abschlussbestätigung der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugeigentümers.
  3. Tätigkeitsbestätigung gemäß Verordnung EG 561/2006.