2 Punkte Frage ( aus )

Ein durch ein anderes Fahrzeug abgeschleppter PKW darf wie folgt gekennzeichnet sein:

  1. Durch das Einschalten der Warnblinkanlage.
  2. Durch das Anbringen eines rückstrahlenden Warndreiecks hinten an der linken Seite.
  3. Durch das Einschalten des hinteren Nebelscheinwerfers.