2 Punkte Frage ( aus )

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der einen durch die Organe der Republik Polen ausgestellten Führerschein besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. eine gültige Einbehaltsbestätigung des Führerscheins.
  2. ein die Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument.
  3. einen Zahlungsbeleg des Haftpflichtversicherungsbeitrags des Fahrzeugshalters.