2 Punkte Frage ( aus )

Der Fahrer eines auf dem Territorium der Republik Polen zugelassenen Fahrzeugs, der eine durch die Organe der Republik Polen ausgestellte Fahrerlaubnis besitzt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. den Fahrzeugschein des Fahrzeugs.
  2. ein die Kalibrierung der Alkoholblockade bestätigendes Dokument, falls ihr Einbau aus seinem Führerschein resultiert.
  3. ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument.