1 Punkt Frage ( aus )

Der landwirtschaftliche Traktor kann als ein Bestandteil einer touristischen Bahn nach dem Erhalt u.a. von .... gebraucht werden.

  1. Vermerk im Fahrzeugschein mit dem Wortlaut: "touristische Bahn".
  2. Vermerk im Fahrzeugschein mit der Beschränkung der Konstruktionsgeschwindigkeit bis 25 km/h.
  3. Eintrag ins Zentrale Fahrzeugregister, dass der landwirtschaftliche Traktor zur touristischen Bahn gehört.