Der Abstand darf nicht größer sein als 0,23 m ab der vorderen Umrißlinie des Fahrzeugs und nicht größer als 1 m ab dem Sitz des Fahrzeuglenkers.
Der Abstand darf nicht größer sein als 0,5 m ab der vorderen Umrißlinie des Fahrzeugs und nicht größer als 1 m dem Sitz des Fahrzeuglenkers.
Der Abstand darf nicht größer sein als 0,5 m ab der vorderen Umrißlinie des Fahrzeugs und größer als 1,5 m ab dem Sitz des Fahrzeuglenkers.