1 Punkt Frage ( aus )

Der Fahrer eines in der Republik Polen zugelassenen landwirtschaftlichen Traktors mit einem Anhänger soll bei sich haben und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

  1. Fahrzeugschein eines landwirtschaftlichen Traktors.
  2. Bescheinigung über den Einbehalt des Fahrzeugscheins eines abgeschleppten Anhängers in dem Zeitraum, der zur Anhängernutzung berechtigt.
  3. Bescheinigung über die zuletzt durchgeführte technische Untersuchung des Traktors mit positivem Ergebnis.